Energiearmutsfonds
- Laufzeit ab 01.01.2023 bis 31.12.2024
- Einzelfallhilfen für Menschen mit einem Einkommen bis max. € 4000.- brutto pro Haushalt
- Die individuellen Beträge werden DIREKT an Ihren Energieversorger überwiesen
Ab 01.01.2023 können Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen (bis maximal 4.000 € brutto/ Monat), d. h. konkret insbesondere Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, geringfügig und/oder Teilzeitbeschäftigte einmalig Unterstützung bekommen, indem die Endabrechnung ihres Energieversorgers aus Mitteln dieses Fonds direkt an den Energieversorger überwiesen wird. Es werden keine Abschlagszahlungen übernommen.